Informationen für Gastpiloten in der Schweiz
Die Schweiz wendet die neue EU Regulierung für unbemannte Flugsysteme (UAS) nicht an.
Modellfliegerische Aktivitäten können deswegen gem. den Schweizer Regeln wie bis anhin weiter betrieben werden. Es gibt keine Registrationspflicht, keine Schulung und Prüfung für eine Zertifizierung und auch keine Limitierung der Höhe und des Alters.
Die Anforderungen für das Modellfliegen in der Schweiz
Folgende Anforderungen müssen in der Schweiz für den Betrieb eines Modellflugzeuges eingehalten werden:
- Jeder Betreiber eines unbemannten Flugobjektes (schwerer als 500g) muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von Schäden bis 1 Mio. CHF haben, und den Nachweis mit sich führen. Zum Teil werden diese Schaden durch die Hausratsversicherungen mitgedeckt. Einen entsprechenden Nachweis können diese Versicherungen ausstellen. Mitglieder des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) sind automatisch versichert.
- Erlaubt ist das Betreiben von Modellflugzeugen bis 30 kg in direkter Sichtverbindung. Modelle die schwerer als 30kg sind, oder das Fliegen ausserhalb der direkten Sichtverbindung benötigen eine Genehmigung des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
- Eine Genehmigung ist ebenfalls nötig für Modelle in direktem Sichtflug zwischen 500g und 30kg in folgenden Fällen:
- Im Abstand von weniger als 5km an einem Flugplatz oder Heliport;
- Höher als 150m über Grund innerhalt der Kontrollzone eines Flughafens (CTR);
- In der Nähe von Rettungskräften im Einsatz oder näher als 100m von Personengruppen.
- Zusätzlich ist das Fliegen in geschützten Gebieten (z.Bsp. Natuschutzgebiete) nicht erlaubt. Bei der Benützung von Kameras und sonstigen Aufnahmegeräten muss die Privatsphäre beachtet werden, d.h. über Wohngebiete darf nicht geflogen werden.
Weitere Informationen über temporäre oder lokale Verbote für alle unbemannten Flugzeuge und eine Gebietskarte können hier konsultiert werden.
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