Stand bezüglich künftiger EASA Regulierung per Februar 2018
Die EASA hat am 6.2.2018 einen überarbeiteten Entwurf zur Regulierung des unbemannten Luftfahrtzeugen in der EU publiziert. Der SMV und auch das BAZL haben sich für eine ganze Reihe von Verbesserungen eingesetzt.
Es ist viel erreicht worden, aber es gibt immer noch Unwägbarkeiten. Dieser neue Entwurf liegt jetzt bei der EU Kommission und den Mitgliedstaaten zur Diskussion. Auch wenn unsere Möglichkeiten nun stets geringer werden, wird der SMV über seine internationalen Verbindungen weiterhin versuchen Verbesserungen zu erreichen.
Für den Modellflug in der Schweiz ist es deshalb wesentlich wie das BAZL diese EU-Vorgaben umsetzt. Aufgrund der guten Kontakte zum BAZL, der vielen Gespräche und natürlich auch aufgrund der BAZL Pressemitteilung vom 30.6.2017 sind wir zuversichtlich. Wir sind überzeugt, dass das BAZL seinen Spielraum zugunsten einer liberalen und pragmatischen Lösung nutzt und uns Modellflieger weiterhin in die Gestaltung miteinbezieht. Dazu wird nächstens ein weiteres Treffen des SMV mit dem BAZL stattfinden.
Wichtige Punkte zum aktuellen Stand • Alterslimiten entfallen • Registration der Modelle entfällt • Gewichtslimite wurde auf 25kg festgelegt -> das ist noch ein Problem, da wir in der Schweiz bisher 30kg hatten • Fesselflug ab 1kg fällt unter das Gesetz -> das ist ein Problem da die meisten Fesselflugmodelle zwischen 1 und 3kg schwer sind • Freiflug fällt generell unter das Gesetz -> das sehen wir auch als Problem • Registration Piloten notwendig, elektronisch, EU weit gültig • Modellflieger Online Training und Prüfung obligatorisch, Inhalt von EASA bestimmt, tendenziell leicht schwieriger als beim Deutschen Kenntnisnachweis • Fliegen an Orten wo sich andere Leute aufhalten (z.b. Spaziergänger) ist erleichtert worden • generelle Höhenlimite 120m bleibt, es gibt Ausnahmeszenarien, aber diese müssen durch das BAZL aktiv vorgesehen werden (definierte Zonen oder Verbände/Vereine). -> das Sicherstellen des Modellflugs ohne generelle Höhenlimiten hat für den SMV höchste Priorität • die Verantwortung der Vereine wurde auf ein vernünftiges Mass reduziert
Zusammenfassung
Am Dienstag, den 6. Februar 2018, hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ihre Stellungnahme zum neuen Regelwerk der Europäischen Union (EU) für den Betrieb unbemannter Flugzeugsysteme abgegeben (https://www.easa.europa.eu/document-library/opinions/opinion-012018). Die vorgeschlagenen Verordnungen betreffen auch Modellflugzeuge und legen Regeln für deren Herstellung und Betrieb in der gesamten Europäischen Union fest. Einige europäische Länder ausserhalb der EU werden sich wahrscheinlich dafür entscheiden, diese Regeln ebenfalls anzuwenden (einschliesslich der Schweiz). Der neue EU-Rechtsrahmen wird die bestehenden Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen.
Die wichtigsten Anforderungen an Modellflugzeuge im vorgeschlagenen Regelwerk, so wie er sich derzeit darstellt, sind:
• Alle Piloten von Modellflugzeugen, die schwerer als 250 Gramm sind, müssen sich in einem digitalen Register registrieren lassen, einen Online-Schulungskurs absolvieren und einen Online-Test bestehen ("Zertifikat für Modellflugkompetenz"). Die Registrierung und das Zertifikat sind in der gesamten EU anerkannt, eine erneute Registrierung oder Zertifizierung ist nicht erforderlich, wenn ein Pilot in einem anderen EU-Mitgliedstaat fliegen möchte. • Modellflugzeuge dürfen nur in Bereichen geflogen werden, in denen der Pilot "vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligte Person gefährdet ist", "einen Sicherheitsabstand zu den Grenzen von dicht besiedeltem Gebiet einhält" und nur in Sichtweite fliegt. • Modellflugzeuge unterliegen einer maximalen Höhenbegrenzung von 120 Metern, ausser: o Der Pilot ist Mitglied eines Verbandes oder Vereins, der eine "Betriebsgenehmigung" der nationalen Behörden besitzt, die Mitglieder dieses Verbandes oder Vereins von dieser Höhenbegrenzung entbindet. o Der Flug findet in einem Luftraum statt, in dem Modellflugzeuge von dieser Höhenbegrenzung ausgenommen sind (von jedem Mitgliedstaat festzulegend); o Der Flug hat eine Sondergenehmigung der nationalen Behörden oder fällt unter ein sogenanntes "Standardszenario" (von der EASA zu definieren). Obwohl die EASA darauf hingewiesen hat, dass sie ein Standardszenario für Modellflugzeuge ausarbeiten wird, ist unklar, was dieses beinhalten könnte.
• Relevant für die Schweiz ist, dass die Gewichtsobergrenze für Modellflugzeuge neu auf 25 kg statt auf 30 kg festgesetzt wird. Für Modellflugzeuge, die schwerer als 25 kg sind, ist eine Genehmigung der nationalen Behörden erforderlich. • Die Altersgrenzen für Piloten und die Verpflichtung zur Registrierung von Modellflugzeugen, die in früheren EASA-Entwürfen enthalten waren, sind nicht länger auf EU-Ebene vorgeschrieben.
Die EASA-Stellungnahme liegt nun bei der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zur weiteren Diskussion. Dies kann zu Änderungen des derzeit vorgeschlagenen Rechtstextes führen. Nach Fertigstellung und förmlicher Verabschiedung durch die Europäische Kommission könnte das neue Regelwerk bereits im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten. Wenn dieser ehrgeizige Zeitplan eingehalten wird, gelten die neuen EU-Vorschriften bereits in der zweiten Jahreshälfte 2019 für den Modellflugbetrieb in der gesamten EU. Es besteht jedoch für jeden Mitgliedstaat die Möglichkeit, den Betrieb von Modellflugzeugen in Modellclubs oder -verbänden bis zur ersten Hälfte des Jahres 2022 davon auszunehmen.
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